Gewaltschutz-Seminar - 19.03.2016

Zuerst besprachen wir mit den Teilnehmerinnen die  rechtlichen Grundlagen der Notwehr und Nothilfe, basierend auf dem § 32 StGB. 

§ 32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

Muss eine Person fürchten, dass seine "rechtlich geschützen Interessen" verletzt werden, darf sie sich wehren. Zu den rechtlich geschützten Interessen gehören:
- das Leben
- die körperliche Unversehrtheit
- die sexuelle Selbstbestimmung
- Eigentum
- die Ehre


Wichtig ist, dass man sich nur dann verteidigt, wenn man auch gerade angegriffen wird.

Nothilfe
§323c StGB:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”

Bei Nothilfe ist es wichtig ist, das man die Die Situation richtig einschätzt und eingreift, um die Gewalt zu unterbrechen. Wenn die verbale Aufforderung nichts nützt, dazwischengehen. Wenn dies zu gefährlich ist, Hilfe holen.

Anschließend gab es eine theoretische Einweisung mit der  Anwendung und dem Umgang mit Pfefferspray. Es wurden auch alternative Abwehrmittel (Taschenalarm/Sirene) erwähnt. Ebenfalls wurde die Vermeidung von Gefahrensituationen angesprochen.

Vertrauen Sie Ihrem Gefühl (Bauchgefühl)


Gefühle sind häufig ein „Gefahrenradar“. Menschen bemerken meist instinktiv, dass sich eine bedrohliche Situation ankündigt. Am besten ist es,sich in einem solchen Moment von seinen Gefühlen leiten zu lassen. Angst z. B. ist ein wichtiges Gefühl. Man soll nicht versuchen dieses zu verdrängen. Es ist jedoch nicht nötig, ständig Angst zu haben, da Gewalt individuell nur sehr selten vorkommt. Übertriebene Kriminalitätsfurcht verhindert das Erkennen tatsächlicher Gefahren.

Im darauf folgenden praktische Teil wurden einfache aber effektive Selbstverteidigungstechniken am Dummy und auf den Schlagkissen sehr intensiv geübt.
Mit dem Vollschutzanzug „Schwarzer Mann“ konnten die Teilnehmerinnen die realistische Verteidigung gegen einen Angreifer mit den zuvor eingeübten Selbstverteidigungstechniken trainieren.

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Nach gut 5 Stunden wurde das Seminar beendet, mit der großen Hoffnung, daß das Gelernte nie zur Anwendung kommt.